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| Harte Drogen besitzen ein enormes Suchtpotential im physischen und psychischen Bereich. Deshalb muß eine einjährige Abstinenz nachgewiesen werden; das kann durch regelmäßige Haar- bzw. Urinanalysen erfolgen. Eine zusätzliche Therapie wäre empfehlenswert. |
| Unter Einwirkung dieser Drogen ist die Fahreignung massiv herabgesetzt. Auch ohne vorangegangenen Drogenkonsum kann die Verkehrsteilnahme äußerst gefährlich sein, wenn der Betroffene in großer Hektik unter Entzugserscheinungen auf der Jagd nach seiner Droge ist. |
| Zum Nachweis der Abstinenz (mindestens 10-12 Monate) empfiehlt sich eine Haaranalyse bei mindestens 10-12 cm Haarlänge. |
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| Cannabis |
| Zum Nachweis der Abstinenz (mindestens 6 Monate) empfehlen sich Urinanalysen im 2-monatigen Abstand oder eine Haaranalyse bei mindestens 6 cm Haarlänge. |
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| Ecstasy |
Amphetamine besitzen ein nicht zu unterschätzendes Suchtpotential im physischen und psychischen Bereich. Deshalb wäre eine Therapie empfehlenswert.
Unter Einwirkung dieser Droge ist die Fahreignung durch Veränderung der Wahrnehmung und erhöhte Risikobereitschaft massiv herabgesetzt.
Zum Nachweis der Abstinenz (mindestens 6-12 Monate) empfiehlt sich eine Haaranalyse bei mindestens 6-12 cm Haarlänge. |
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| Politoxikomanie |
| Besonders gefährlich werden alle illegalen Drogen, wenn sie in Verbindung mit Alkohol konsumiert werden. |
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| Drogenscreening |
| Urinanalyse: |
| Cannabis ist bis 2 Monate, bei vorher täglichem Konsum sogar bis 3 Monate nachweisbar. Alle anderen Drogen ungefähr 3-5 Tage. |
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| Haaranalyse: |
| 0,8-1 cm Haarlänge entspricht 1 Monat. Bei 8-10 cm langem Haar können alle Drogen und Medikamente (außer Alkohol), die in den letzten 10 Monaten konsumiert wurden, nachgewiesen werden. |
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| Die Screenings müssen kontrolliert und unter Vorlage des Personalausweises erfolgen. |
| Bei Abhängigkeit/Sucht ist ein 1-jähriger Abstinenznachweis gesetzlich vorgeschrieben. |
| Bei harten Drogen ist Alkoholabstinenz unbedingt notwendig, um einer Suchtverschiebung vorzubeugen. |
| Nach Langzeit-Cannabismißbrauch empfiehlt sich ebenfalls Alkoholabstinenz. |
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| Was passiert nach einer Cannabis-Auffälligkeit? |
| Beurteilungskriterien des Cannabiskonsums und Massnahmen, die von den Straßenverkehrsbehörden gemäß Erlaß des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr NRW (Az.: 632-21-03/2.1) in Abhängigkeit von der THC-COOH-Konzentration in einer Blutprobe zu ergreifen sind. |
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